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Beck-Aktuell 18.11.25, Andreas Milch: "SkyECC Has Fallen": US-Gericht verwirft SkyECC-Daten als Beweismittel, doch Europa zögert

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"SkyECC Has Fallen": US-Gericht verwirft SkyECC-Daten als Beweismittel, doch Europa zögert

Ein US-Bun­des­ge­richt hat die Nut­zung von SkyECC-Chats als Be­weis­mit­tel in Straf­ver­fah­ren ab­ge­lehnt. Der Grund: die feh­len­de tech­ni­sche Nach­voll­zieh­bar­keit. Die Staats­an­walt­schaft gab dar­auf­hin ihre Be­weis­füh­rung auf. Wel­che Fol­gen das für den Um­gang mit Kryp­to­da­ten auch in Eu­ro­pa hat, er­klärt An­dre­as Milch.

Mit Beschluss vom 31. Oktober 2025 setzte das Bundesgericht im Eastern District of New York (EDNY) einen juristischen Schlussstrich unter die jahrelange Debatte über die Verwertbarkeit von SkyECC-Daten. Im Verfahren United States v. Goran Gogic (22-CR-493) lehnte das Gericht die Verwendung  der europäischen Kryptodaten als Beweismittel ab – nicht aus politischen Gründen, sondern aufgrund fehlender technischer Authentifizierung.

Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin ihre SkyECC-Beweisführung freiwillig fallen. Die Entscheidung zeigt, wie hoch die Hürden für die Einführung digitaler Auslandsbeweise nach dem US-Recht tatsächlich sind. Damit wird aber auch deutlich: Was in Europa als digitaler Ermittlungserfolg gefeiert wird, ist in den USA kein gültiger Beweis, solange nicht nachvollziehbar ist, wie die Kryptodaten entstanden sind.

Hier weiterlesen:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/skyecc-usa-beweisverwertungsverbot-beweismittel-daten

 

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