"SkyECC Has Fallen": US-Gericht verwirft SkyECC-Daten als Beweismittel, doch Europa zögert
Ein US-Bundesgericht hat die Nutzung von SkyECC-Chats als Beweismittel in Strafverfahren abgelehnt. Der Grund: die fehlende technische Nachvollziehbarkeit. Die Staatsanwaltschaft gab daraufhin ihre Beweisführung auf. Welche Folgen das für den Umgang mit Kryptodaten auch in Europa hat, erklärt Andreas Milch.
Mit Beschluss vom 31. Oktober 2025 setzte das Bundesgericht im Eastern District of New York (EDNY) einen juristischen Schlussstrich unter die jahrelange Debatte über die Verwertbarkeit von SkyECC-Daten. Im Verfahren United States v. Goran Gogic (22-CR-493) lehnte das Gericht die Verwendung der europäischen Kryptodaten als Beweismittel ab – nicht aus politischen Gründen, sondern aufgrund fehlender technischer Authentifizierung.
Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin ihre SkyECC-Beweisführung freiwillig fallen. Die Entscheidung zeigt, wie hoch die Hürden für die Einführung digitaler Auslandsbeweise nach dem US-Recht tatsächlich sind. Damit wird aber auch deutlich: Was in Europa als digitaler Ermittlungserfolg gefeiert wird, ist in den USA kein gültiger Beweis, solange nicht nachvollziehbar ist, wie die Kryptodaten entstanden sind.
Hier weiterlesen:

