ArbeitsrechtIm Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, Geschäftsführer, Führungskräfte und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte unserer Arbeite bilden dabei insbesondere alle praxisrelevanten Gestaltungen von Vertragsmustern, wie z.B. Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Darüber hinaus liegt ein weiterer Fokus unserer Kanzlei in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung unserer Mandanten sowie in der arbeitsgerichtlichen Vertretung. Wir verfügen über vielfältige Erfahrungen im Rahmen der Prozessführung in Kündigungsschutzklagen und Mobbingklagen. Auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit strafrechtlichen Bezügen können wir auf unsere Erfahrungen aus beiden Rechtsgebieten zurückgreifen.

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