Verfassungsbeschwerde in Strafsachen
Wenn die ordentlichen Gerichte keinen Erfolg brachten, bleibt der Gang zum Bundesverfassungsgericht die letzte Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren.
Die Verfassungsbeschwerde ist kein weiteres Rechtsmittel – sie richtet sich ausschließlich gegen die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte in Ihrem Strafverfahren.
Ihre erfolgreiche Durchsetzung erfordert höchste präzise juristische Kunstfertigkeit.
Wann ist eine Verfassungsbeschwerde möglich?
Eine Verfassungsbeschwerde kommt in Betracht, wenn:
- Grundrechte verletzt wurden – etwa durch unzulässige Verletzung der Menschenwürde, des Rechts auf ein faires Verfahren, des Grundsatzes „nulla poena sine lege" oder durch diskriminierende Verurteilung
- Das Verhältnismäßigkeitsprinzip missachtet wurde – bei unverhältnismäßig hohen Strafen, übermäßigen Untersuchungshaftanordnungen oder Eingriffen in berufliche Handlungsfreiheit
- Richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wurde – Befangenheitsvermutungen, unzulässiger Druck auf das Gericht
- Beweiserhebung rechtswidrig erfolgte – Verletzung des Verdachtsgrundsatzes, unzulässige Abhörmaßnahmen, DNA-Analysen oder IT-Forensik
Ihre Erfolgschancen steigen mit der richtigen Vorbereitung
Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht erneut die Richtigkeit der Tatsachenfeststellung oder die Zweckmäßigkeit der Strafzumessung. Entscheidend ist allein die Verletzung spezifischer Verfassungsrechte – und genau hier setzt meine Arbeit an.
Als erfahrener Strafverteidiger analysiere ich Ihre gesamte Prozessakte auf verfassungsrechtlich relevante Fehler. Ich identifiziere tatsächliche und rechtliche Grundlagen, die geeignet sind, das Bundesverfassungsgericht zur Annahme Ihrer Beschwerde zu bewegen. Denn: Das BVerfG verfügt über stark beschränktes Annahmeverfahren – nur etwa 1 % der eingereichten Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Professionelle Vorbereitung ist daher unverzichtbar.
In strafrechtlichen Hauptsachen kann eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde weitreichende Folgen haben:
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- Zurückverweisung an das zuständige Gericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung (§ 95 Abs. 2 BVerfGG)
- Schadensersatzansprüche gegen den Staat wegen verfassungswidriger Rechtsprechung
Gleiches gilt für die konkrete Normenkontrolle oder die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze selbst – etwa bei unbestimmten Tatbestandsmerkmalen, die den Grundsatz der Bestimmtheit verletzen.
Warum MILCH § Rechtsanwälte?
- Präzise Begründung: Jede Verfassungsbeschwerde wird individuell auf Ihre Verfahrenslage zugeschnitten
- Fundierte Rechtsprechungsanalyse: Systematische Auswertung der BVerfG-Entscheidungspraxis zu Ihrer Rechtsfrage
- Strategische Einordnung: Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten – keine Scheinbeschwerden
- Interdisziplinäre Verknüpfung: Besondere Expertise bei verfassungsrechtlich relevanten IT-Überwachungsmaßnahmen (wie z.B.: EncroChat, Sky ECC, ANOM)
Fristen beachten
Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung der letzten Entscheidung eingelegt werden. Bei verspätetem Handeln droht die Unzulässigkeit – zögern Sie daher nicht bei der Rechtsanwaltssuche.
Verfassungsrechtliche Prüfung Ihres Falles
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich prüfe umgehend, ob in Ihrem Strafverfahren eine erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt.
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